Brancheneinblick

Versicherungsschutz deutlich über dem Marktstandard: Die Terrorlage in Deutschland zur EM 2024

Die Terrorlage in Deutschland ist seit einigen Jahren nicht zuletzt bedingt durch die jüngsten Ereignisse in diversen Regionen der Welt zu einer der größten Herausforderungen sowohl für Sicherheitsbehörden als auch die Gesellschaft geworden. Die Gefahr terroristischer Akte ist auch mit Blick auf die EM nicht zu unterschätzen und tatsächliche Anschläge und auch vereitelte Anschlagsvorhaben in Deutschland haben gezeigt, dass Terrorismus kein abstraktes Phänomen mehr ist, sondern eine reale Bedrohung für die Sicherheit der Menschen darstellt.


Eine potenzielle Terrorbedrohung während der EM resultiert aus der hohen Popularität des Events: Millionen von Menschen versammeln sich in Stadien und öffentlichen Räumen, um die Spiele zu verfolgen; dies bietet potenziellen Terroristen eine gewisse Zielscheibe. Die Symbolkraft eines Angriffs bei einem so beliebten und internationalen Sportereignis könnte einen starken psychologischen Einfluss haben und die Aufmerksamkeit der Medien auf sich ziehen.

 

Die Sicherheitskräfte kennen diese Gefahr und setzen entsprechende Maßnahmen in Kraft, wie beispielsweise die temporäre Wiedereinführung beziehungsweise Ausweitung von Grenzkontrollen, wie Innenministerin Nancy Faeser im März 2024 ankündigte. Dies macht auch deutlich, dass die Sicherheitsmaßnahmen während der EM nicht ausschließlich auf die Fußballstadien beschränkt sein werden, sondern auch den Schutz öffentlicher Räume und Infrastrukturen wie Bahnhöfe, Flughäfen und touristische Attraktionen einschließen.

 

Und dennoch: Trotz all dieser Vorkehrungen bleibt ein Restrisiko. Neben der terroristischen Bedrohung von Leib und Leben ist ebenso die Absicherung von Vermögenswerten relevant. Hier bietet die Assekuranz – und insbesondere Chubb – maßgeschneiderte Versicherungslösungen, um die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen abzusichern. Die Absicherung von Terrorschäden ist dabei ein überaus komplexes Thema. Zwei Möglichkeiten, sich gegen solche Risiken abzusichern, sind zum einen staatliche Deckungen sowie zum anderen Terrorversicherungen durch Versicherungsunternehmen.

 

Der „Terrorismuspool Extremus“, eine staatlich unterstützte Einrichtung, die von deutschen Versicherungsunternehmen ins Leben gerufen wurde, bietet eine gemeinschaftliche Versicherungsmöglichkeit für Schäden, die durch terroristische Akte verursacht werden. Er übernimmt Schäden, die von den regulären Sachversicherungen nicht abgedeckt sind, da Terrorschäden in Sachversicherungen standardmäßig ausgeschlossen sind. Die maximale Jahreshöchstentschädigung beträgt für ein Unternehmen insgesamt 1,5 Milliarden Euro.

 

Auch im Nachbarland Österreich existiert eine Terrorpool-Lösung für Unternehmen. Diese ist jedoch auf 5 Millionen Euro pro Police und Jahr sowie auf eine Jahreshöchstentschädigung von insgesamt auf 200 Millionen Euro gekappt. Dieser Terrorpool wird allerdings von den lokalen Sachversicherern getragen. Der Staat ist hier nicht involviert.

 

In Deutschland besteht gleichfalls die Möglichkeit, eine Terrorismusversicherung bei privaten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Diese Versicherung deckt Schäden, die durch terroristische Akte verursacht werden, wie zum Beispiel Gebäudeschäden, Verlust von Inventar oder Betriebsunterbrechungen. Unternehmen können diese Versicherung als eigenständige Police abschließen oder sie als Zusatzdeckung zu bestehenden Sachversicherungen wie der Industriellen Sachversicherung/Gewerbegebäude- oder Betriebsunterbrechungsversicherung hinzuzufügen. Die genaue Deckung und die spezifischen Bedingungen der Terrorismusversicherung können unterschiedlich sein, es ist also wichtig, die genaue Definition von Terrorismus und die Voraussetzungen für eine Schadenregulierung vor Abschluss einer Versicherungspolice sorgfältig zu prüfen. Genau hier setzt Chubb mit ihrer Terrorversicherungslösung ein. Neben der Versicherung von Terrorrisiken gemäß der üblichen Terrordefinition bietet der Versicherer in der Terrorpolice auch Versicherungsschutz gegen Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden gegen Sabotageakte. Darüber hinaus bietet
 

Chubb auch eine Absicherung gegen sachschadenunabhängige Betriebsunterbrechungsschäden an. Dies geht deutlich über den marktüblichen Standardschutz hinaus.

 

 

Diese Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Es handelt sich dabei nicht um eine persönliche Beratung oder Empfehlung für Privatpersonen oder Unternehmen hinsichtlich eines Produkts oder einer Leistung. Die exakten Deckungsbedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsunterlagen.

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